Sicherheitsbeauftragter
Frank Wolfgang Ludwig - Sicherheitsbeauftragter
Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Es geht in erster Linie um die Sicherheit im Feuerwehrdienst.
Der Sicherheitsbeauftragte hat:
Der Sicherheitsbeauftragte hat:
- den Träger der Feuerwehr bei der Unfallverhütung zu unterstützen, zu beraten;
- auf Unfallgefahren aufmerksam zu machen und erkannte Mängel zu melden,
- das Vorhandensein der Schutzausrüstung zu kontrollieren,
- auf das Benutzen, Tragen der Schutzausrüstung zu achten;
- die Feuerwehrangehörigen von der Notwendigkeit der persön-lichen Schutzausrüstungen zu überzeugen,
- bei Feuerwehrhäusern, Fahrzeugen und Geräten auf deren sicherheitstechnischen Zustand zu achten;
- festzustellen, ob die Geräte in den vorgeschriebenen Zeitabständen geprüft werden;
- die Feuerwehrangehörigen zu unfallsicherem Handeln anzuhalten,
- aus Unfällen Rückschlüsse auf ähnliche Gefahren zu ziehen und auf deren Beseitigung hinzuwirken.