Aufnahmen aus einem Übungseinsatz mit der Jugendfeuerwehr
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Jugendfeuerwehr
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Kinderfeuerwehr
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Vom vollendeten 10. Lebensjahr können Kinder und Jugendliche aus der Stadt Mitglieder in der Jugendfeuerwehr werden, wenn die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
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Vom vollendeten 6. Lebensjahr können Kinder aus der Stadt Mitglieder in der Kinderfeuerwehr werden, wenn die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Die Übernahme in eine Jugendfeuerwehr soll ab vollendetem 10. Lebensjahr, spätestens aber mit Vollendung des 12. Lebensjahres erfolgen. |
Freiwillige Feuerwehr Sehnde
Ortsfeuerwehr Sehnde Borsigring 17 31319 Sehnde Telefon 05138 - 3132 email: info@ff-sehnde.net |