Tauchwart
MEINHARD GRIEPENTROG-BÄTJE - Tauchwart
THOMAS GRABOWSKI - stellv. Tauchwart
Anforderungen an Feuerwehrtaucher
Einsatzkräfte, die als Feuerwehrtaucher eingesetzt werden, müssen:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- die Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildung) abgeschlossen haben,
- das „Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber“ erworben haben,
- körperlich geeignet sein,
- zusätzlich nach den staatlichen Vorschriften untersucht werden,
- zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein,
- die Ausbildung zum Feuerwehrtaucher erfolgreich abgeschlossen haben,
- regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilnehmen.